Batteriegesetz

 Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf gemäß dem Batteriegesetz (BattG) nicht über den Hausmüll erfolgen, sondern nur über die dafür vorgesehenen Sammelstellen.

Bitte nutzen Sie diese Sammelstellen, die z.B.  Zentralen Betriebshof

Symbol für erforderliches getrenntes EntsorgenBatterien und Akkus, die wie beschrieben gesondert entsorgt werden müssen, sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

 

Sofern die Batterien/Akkus mit folgenden Symbolen gekennzeichnet sind, so bedeutet das, dass sie Schwermetall wie folgt beinhalten:
Cd = Cadmium
Hg = Quecksilber
Pb = Blei

Dadurch, dass Sie mit der Entsorgung Ihrer Batterien und Akkus ?ber die o.g. Sammelstellen, die Sie z.B. in Ihrem Einkaufsmarkt finden, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt.

 

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden,sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. 
Diese durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.
Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

baeteriegesetz_muelltonne